Schwein

Nationaler Aktionsplan
Kupierverzicht

Die Tierhaltererklärung ist
seit dem 1. Juli 2019
vorzulegen!

Das Kupieren der Schwänze bzw. das Halten kupierter Schweine ist nur dann zulässig, wenn die Tierhalter die Unerlässlichkeit des Eingriffs für ihren Betrieb nachweisen können. Hierzu ist das Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen zu dokumentieren.

Eine Unerlässlichkeit ist gegeben, wenn im Jahresdurchschnitt bei mehr als 2 % der Tiere Schwanz-und/oder Ohrverletzungen auftreten. Die Verletzungen müssen mindestens zweimal im Jahr erhoben und dokumentiert werden, die Dokumentation ist als Nachweis für veterinärrechtliche Kontrollen aufzuheben.

Der errechnete Durchschnittswert ist ausschlaggebend für die jährliche Einstufung in der Tierhaltererklärung. Betriebe, in denen in den vergangenen 12 Monaten mehr als 2 % Verletzungen aufgetreten sind, nehmen eine „2.a)“ Einstufung vor und legen somit die Unerlässlichkeit im eigenen Betrieb dar.

Jeder Tierhalter, der Ferkel kupiert oder kupierte Schweine hält, muss das Vorkommen von Schwanz- und Ohrverletzungen regelmäßig überprüfen und dokumentieren. Diese Pflicht ist unabhängig von der Betriebsgröße und gilt auch für Betriebe, die nur eine kleine Anzahl an Schweinen halten.

Wird im Sinne der Option 2 des Aktionsplans eine Gruppe unkupierter Schweine gehalten, so sind die Kontrollgruppentiere auf Verletzungen zu kontrollieren.

Die Erhebung muss mindestens zweimal im Jahr, kann aber auch öfter bzw. kontinuierlich erfolgen. Die Verletzungen sind jeweils für die einzelnen Produktionsstufen (Saugferkel, Aufzuchtferkel, Mastschweine) separat zu ermitteln.

Maßgeblich für die Erhebung sind die Tiere, die eine deutlich sichtbare Schwanz- und/oder Ohrverletzung aufweisen. Schweine, die sowohl eine Schwanz- wie eine Ohrverletzung haben, werden nur einfach gezählt. Abgeheilte Substanzverluste sind bei der Erhebung nicht mitzuzählen. Jedoch sollten ggf. relevante Schwanz- oder Ohrbeißausbrüche zusätzlich dokumentiert werden. Eine Arbeitshilfe erleichtert das Erheben und Dokumentieren der im Betrieb aufgetretenen Schwanz-und Ohrverletzungen(Arbeitshilfe).

Für die Tierhaltererklärung muss pro Produktionsstufe der Mittelwert über den Anteil der betroffenen Schweine in den letzten 12 Monaten ermittelt werden. Dafür steht im Aktionsplan ein Formular zur Verfügung(Formular).

Der Tierhalter hat verschiedene Möglichkeiten den Anteil der von Schwanz-/Ohrverletzungen betroffenen Schweine in seinem Bestand zu erfassen.

Er kann hierzu eine der folgenden Varianten auswählen:

1. Erhebung im Bestand

Erfolgt die Erhebung im Bestand selbst (und nicht über Schwanzbeiß-Interventions-Programm (SchwIP) ist ein Mittelwert über den Anteil der betroffenen Schweine in den letzten 12 Monaten zu ermitteln.

1.1. Beim erstmaligen Durchführen der Erhebung gilt die Tieranzahl der Stichtagsmeldung zum 1.1. des Jahres der HITier. Danach sind dafür mindestens zwei Erhebungstermine nötig, aus denen dann der Mittelwert errechnet wird.

In Aufzucht- und Mastbetrieben mit Abteilen, in denen mehr als 150 Tiere gehalten werden, genügt es in Anlehnung an das im KTBL-Leitfaden vorgeschlagene Verfahren 150 Tiere zu bewerten.

1.2. Abweichend von dieser zweimaligen Erhebung pro Jahr können Tierhalter die Schwanz-/Ohrverletzungen kontinuierlich in ihrem Bestand erfassen. Dieser Wert kann dann ebenfalls als Bemessungsgrundlage verwendet und in die rechte Spalte der Tabelle („Mittelwert Anteil der Schweine …“) eintragen werden.

Eine Dokumentation der kontinuierlich erfassten Befunde ist erforderlich – eine Formatvorlage hierfür gibt es nicht.

Die Erhebung im Bestand muss in allen Produktionsstufen erfolgen.

2. Schwanzbeiß-Interventions-Programm (SchwIP)

Erfolgt durch einen speziellen Berater

  • Es genügt eine Erfassung pro Jahr.
  • Das SchwIP in der Aufzucht und/oder Mast ersetzt nur die Erhebung der gleichen Produktionsstufe.
  • Für Saugferkel steht SchwIP nicht zur Verfügung.

3. Schlachtbefunde

  • Die Auswertung erfolgt über die vergangenen 12 Monate. Die Schlachtbefunde ersetzen nur die Erhebung der Schwanz- und Ohrverletzungen in der Mast.

Zur Nr. 1.1: Erfolgt die Erhebung zweimal im Jahr so muss sie folgenden Mindestumfang erfüllen:

  • Saugferkel
    ein Abteil, Altersgruppe: möglichst in der Woche vor dem Absetzen
  • Aufzuchtferkel
    ein Abteil , Altersgruppe: möglichst am Anfang der Aufzucht und
    ein Abteil , Altersgruppe: möglichst am Ende der Aufzucht
  • Mastschweine
    ein Abteil, Altersgruppe: möglichst am Anfang der Mast und
    ein Abteil, Altersgruppe: möglichst am Ende der Mast

Zudem sollte die Anzahl der dokumentierten relevanten Schwanz-/Ohrbeißausbrüche (hinsichtlich der Schwere der Verletzungen bzw. der Anzahl der betroffenen Tiere) in den vergangenen 12 Monaten angegeben werden.

In der Tierhalter-Erklärung wird/werden die Produktionsstufe(n), in denen die Grenze von 2 % Verletzungen überschritten wurde(n), angekreuzt.

Tabelle zur zweimal jährlichen Dokumentation der Verletzungen
min. 1x pro 6 Monate Erhebung und Dokumentation Mittelwert Anteil der Schweine mit Schwanz-/        Ohrverletzungen in den vergangenen 12 Monaten
    Datum:   Datum:
  Anteil der Schweine mit Schwanz-/      Ohrverletzung (%) Anteil der Schweine mit Schwanz-/      Ohrverletzung (%)
ein Abteil Saugferkel
(i.d.R. in der Woche vor dem Absetzen)
     
ein Abteil Aufzuchtferkel
(i.d.R. am Anfang der Aufzucht)
     
ein Abteil Aufzuchtferkel
(i.d.R. am Ende der Aufzucht)
   
ein Abteil Mastschweine
(i.d.R. am Anfang der Mast)
     
ein Abteil Mastschweine
(i.d.R. am Ende der Mast)