Schwein

Nationaler Aktionsplan
Kupierverzicht

Die Tierhaltererklärung ist
seit dem 1. Juli 2019
vorzulegen!

Maßnahmenplan

Tritt in einem Betrieb nach einem Zeitraum von 2 Jahren trotz bereits getroffener Optimierungsmaßnahmen immer wieder Schwanzbeißen auf, müssen die Tierhalter (möglichst in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt / Berater) einen schriftlichen Plan, der weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung enthält, erstellen und der zuständigen Behörde zur Prüfung vorlegen.

Dies betrifft die Betriebe, die in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine „2a-Einstufung“ in der Tierhaltererklärung vornehmen mussten und somit über 2 % Schwanz- und Ohrverletzungen in ihrem Betrieb hatten.

Der Maßnahmenplan soll die anhaltende Unerlässlichkeit des Kupierens und/oder des Haltens kupierter Schweine für den jeweiligen Betrieb darlegen. Es sollen die bereits getroffenen Maßnahmen der vergangenen Jahre bewertet und eine Wichtung der betriebsinternen Risikofaktoren vorgenommen werden, um so geeignete Maßnahmen priorisiert ausarbeiten zu können. Die Plausibilität der Maßnahmen hinsichtlich der zukünftigen Vermeidung des Auftretens von Schwanz-/Ohrenbeißen steht dabei im Vordergrund.

Dazu kann das für Bayern gültige Musterdokument (Maßnahmenplan) verwendet werden.

Ein Dokument zur digitalen Bearbeitung finden Sie hier (docx, 20KB)

Beispielhafte und sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Beißen finden Sie in der folgenden Maßnahmentabelle: Maßnahmentabelle zur Hilfestellung bei der Umsetzung der Rechtsanforderungen bezüglich des Schwanzkupierens (PDF, 946 KB).

Die Maßnahmenpläne müssen für jede im Betrieb vorhandene Nutzungsgruppe separat erstellt und bis zum 15.11.2021 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.