Schwanzbeißen kann von einer Vielzahl an Faktoren ausgelöst werden, die z.T. erst in der Summe zu einem Problem führen können. Aus verschiedenen Bereichen sind zahlreiche Risikofaktoren bekannt. Diese sollen anhand einer Risikoanalyse betriebsindividuell identifiziert und gewichtet werden.
Die Risikoanalyse soll gezielte Optimierungsmaßnahmen möglich machen und damit eine kontinuierliche Verbesserung der Haltungsbedingungen, der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere bewirken, sodass langfristig die Haltung nicht kupierter Tiere möglich ist.
Empfohlen wird die Risikoanalyse grundsätzlich für jeden Betrieb. Im Folgenden wird beschrieben, wann und wie Betriebe im Rahmen des Aktionsplan Kupierverzicht eine Risikoanalyse durchführen müssen.
Treten in einem Bestand im Jahresdurchschnitt über 2 % Schwanz- und/oder Ohrverletzungen auf oder hält ein Betrieb auf Grund der Problematik in einem in der Produktionskette vor- oder nachfolgenden Fremdbetrieb ausschließlich kupierte Tiere, muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden.
Wird entsprechend der Option 2 des Aktionsplans eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten, sind zumindest für diese Tiere Schwanz- und/oder Ohrverletzungen zu erheben. Wenn diese auftreten, muss ebenfalls eine Risikoanalyse durchgeführt werden.
Die Risikoanalyse wird 1 x jährlich für alle Betriebe (VVVO- Nr.) und im Betrieb jeweils getrennt für alle Produktionsstufen – Saugferkel, Aufzuchtferkel, Mastschweine - durchgeführt. Das Hinzuziehen eines Tierarztes und/oder eines landwirtschaftlichen Beraters wird empfohlen. Die Auswahl der Abteile ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort und liegt in der Verantwortung des Tierhalters; sie soll repräsentativ für den jeweiligen Betrieb sein.
Die Risikoanalyse ist eine betriebliche Selbsteinschätzung auf der Grundlage einer eigenverantwortlichen Bewertung der Risikofaktoren. Sie ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Im Rahmen des Aktionsplans wurde ein Formular Risikoanalyse für den Tierhalter erarbeitet, welches sechs verschiedene Risikobereiche umfasst (gemäß Empfehlung (EU) 2016/336). Dieses Formular muss nicht zwingend genutzt werden, die Risikoanalyse muss aber mindestens die in der Empfehlung (EU) 2016/336 unter Nr. 3 aufgeführten Parameter umfassen, die im nächsten Absatz gelistet sind.
Fachliche Informationen zu den sechs fokussierten Risikobereichen und möglichen Optimierungsmaßnahmen finden sich unter den folgenden Links:
- Beschäftigung
- Stallklima
- Gesundheit und Fitness
- Wettbewerb um Ressourcen
- Ernährung
- Struktur und Sauberkeit der Bucht
Abbildung 4: Bereiche, die in der Risikoanalyse überprüft werden sollten (Abb. erstellt mit BayernKI).
Je nach Ergebnis der Analyse leitet der Betrieb Optimierungsmaßnahmen ein und dokumentiert diese nachvollziehbar. Die Risikoanalyse in allen Produktionsstufen ist gemäß Option 1 des Aktionsplans Voraussetzung, um die Tierhaltererklärung auszufüllen.
Aufgrund der Ergebnisse der Risikoanalyse wird dem Tierhalter ersichtlich, in welchen Bereichen betriebsindividuelle Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollten.
Ob und welche Optimierungsmaßnahmen geplant sind, wird für jeden Risikobereich im Kapitel 2 im Formular Risikoanalyse eingetragen. Beispiele für mögliche Optimierungsmaßnahmen finden sich im Kapitel 4.
Weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und des Managements sind in der in der Maßnahmentabelle - Anlage zum Muster-Maßnahmenplan gelistet.
Zusätzlich gibt es verschiedene Informationsmaterialien und Informationsplattformen, die Risikobereiche und mögliche Optimierungsmaßnahmen gut und übersichtlich beschreiben. Sie finden diese unter „Links (weiterführende Informationen)“ im hellblau hinterlegten Bereich.
Die zuständige Behörde ist bei einer amtlichen Tierschutzkontrolle angehalten, alle zugrunde gelegten Informationen zum Nachweis der Unerlässlichkeit auf Plausibilität und Umsetzung zu überprüfen.
