Schwein

Nationaler Aktionsplan
Kupierverzicht

Die Tierhaltererklärung ist
seit dem 1. Juli 2019
vorzulegen!

Um Faktoren zu identifizieren, die dazu beitragen, dass in einem Betrieb Probleme mit Schwanzbeißen bestehen, muss jährlich eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Diese betriebsindividuelle Risikobewertung soll eine kontinuierliche Verbesserung der Haltungsbedingungen erwirken, damit langfristig die Haltung unkupierter Tiere möglich gemacht wird.

Dazu wurde ein Musterformular (Formular Risikoanalyse) für den Tierhalter erarbeitet, welches sechs verschiedene umfasst. Je nach Ergebnis der Analyse leitet der Betrieb Optimierungsmaßnahmen ein und dokumentiert diese nachvollziehbar. Die Risikoanalyse ist im Jahresabstand erneut durchzuführen mit Festlegung der nächsten Optimierungsmaßnahmen.

Die Risikoanalyse aller Bereiche ist Voraussetzung, um die Tierhaltererklärung auszufüllen (gemäß Option 1 des Aktionsplans).

Fachliche Hintergründe zu den Bereichen der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse aller Bereiche ist Voraussetzung, um die Tierhaltererklärung auszufüllen(gemäß Option 1 des Aktionsplans).

Je nach Ergebnis der Analyse leitet der Betrieb Optimierungsmaßnahmen ein und dokumentiert diese nachvollziehbar. Die Risikoanalyse ist im Jahresabstand erneut durchzuführen mit Festlegung der nächsten Optimierungsmaßnahmen.

Risikofaktoren im Betrieb

Die Risikoanalyse ist 1 x jährlich jeweils getrennt pro Produktionsstufe und VVVO- Nr. durchzuführen. Die Hinzuziehung eines Tierarztes und/oder eines landwirtschaftlichen Beraters wird empfohlen.

Die Auswahl der Abteile/Stallgebäude ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort und liegt in der Verantwortung des Tierhalters; sie soll repräsentativ für den jeweiligen Betrieb sein.

Bei den vorzunehmenden Bewertungen handelt es sich um eine betriebliche Eigeneinschätzung auf der Grundlage einer eigenverantwortlichen Risikoanalyse für das Auftreten von Schwanzbeißen. Sie sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Wie geht es weiter?

Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Risikoanalyse wird für den Tierhalter ersichtlich, in welchem Bereich betriebsindividuelle Optimierungsmaßnahmen umzusetzen sind.

Hierzu sind in Kapitel 4 der Risikoanalyse Beispiele genannt (Link zur RIA), die als erste Anhaltspunkte zur Optimierung im Betrieb dienen können und die je nach betrieblichen Gegebenheiten unterschiedlich anwendbar sind.
Die betriebsindividuellen Optimierungsmaßnahmen sind in Kapitel 2 unter den jeweiligen Einflussbereichen schriftlich zu dokumentieren.

Die zuständige Behörde ist bei einer amtlichen Tierschutzkontrolle gehalten, alle zugrunde gelegten Informationen zum Nachweis der Unerlässlichkeit auf Plausibilität und Umsetzung zu überprüfen.

Hierzu sind in Kapitel 4 der Risikoanalyse Beispiele genannt, die als erste Anhaltspunkte zur Optimierung im Betrieb dienen können und die je nach betrieblichen Gegebenheiten unterschiedlich anwendbar sind. Weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und des Managements finden sich in der Maßnahmentabelle (PDF, 945 KB)