Schwein

Nationaler Aktionsplan
Kupierverzicht

Die Tierhaltererklärung ist
seit dem 1. Juli 2019
vorzulegen!

Gesetzliche Grundlagen Europäische Union

Nach RL 2008/120/EG Anh. I Kap. I Nr. 8 darf ein Kupieren der Schwänze nicht routinemäßig durchgeführt werden. Bevor solche Eingriffe vorgenommen werden, sind andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden, wobei die Unterbringung und die Bestandsdichte zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund müssen ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen geändert werden.

Gesetzliche Grundlagen Deutschland

Nach §§ 5 und 6 Tierschutzgesetz darf bei unter vier Tage alten Ferkeln ohne Betäubung der Schwanz gekürzt werden (§ 5 Abs. 3 Nr. 3). Der Eingriff ist nur zulässig, wenn er im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3). Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen glaubhaft darzulegen, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist (§ 6 Abs. 5).